Kosten der 24-Stunden-Pflege: Was müssen Familien wirklich zahlen?

Die Frage nach den Kosten ist für die meisten Familien der erste und wichtigste Schritt bei der Entscheidung für oder gegen eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Die gute Nachricht: Mit den richtigen Informationen, einer cleveren Nutzung staatlicher Förderleistungen und einem seriösen Anbieter ist die häusliche Rund-um-die-Uhr-Pflege für viele Familien finanziell machbar – und oft günstiger als ein Pflegeheim.

Dieser Artikel gibt Ihnen einen transparenten Überblick über alle relevanten Kostenpositionen, erklärt, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt, und zeigt, wie Sie durch steuerliche Absetzbarkeit weitere Einsparungen erzielen können.

Den gesamten Überblick zur 24-Stunden-Pflege finden Sie auf unserer Hauptseite.

Durchschnittliche Kosten einer Betreuungskraft aus Osteuropa

Das mit Abstand verbreitetste Modell der 24-Stunden-Pflege in Deutschland ist die Entsendung einer Betreuungskraft aus einem osteuropäischen EU-Land – typischerweise Polen, Rumänien, Bulgarien oder die Slowakei. Diese Kräfte sind legal tätig und werden über spezialisierte Agenturen vermittelt.

Was ist im Preis enthalten?

Die monatlichen Gesamtkosten setzen sich in der Regel aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Gehalt der Betreuungskraft: Je nach Qualifikation, Erfahrung und Herkunftsland zwischen 1.200 und 2.000 Euro netto
  • Agenturgebühr: Für die Vermittlung, Koordination, Qualitätskontrolle und Notfallbetreuung typischerweise 300 bis 600 Euro monatlich
  • Unterkunft und Verpflegung: Werden vom Haushalt gestellt; kalkulatorisch ca. 200–400 Euro pro Monat
  • An- und Abreisekosten: In manchen Verträgen inklusive, in anderen separat

Gesamtspanne: Je nach Anbieter und Leistungsumfang liegen die realen Monatkosten häufig zwischen 1.800 und 3.200 Euro.

Unterschiede nach Pflegebedarf

Ein leichterer Pflegefall mit vorwiegend hauswirtschaftlicher Unterstützung kostet weniger als die Betreuung eines Menschen mit Demenz oder hoher körperlicher Pflegebedürftigkeit. Je spezialisierter die Anforderungen, desto höher sollte das Qualifikationsprofil der Betreuungskraft sein – und desto höher können die Kosten ausfallen.

Lesen Sie auch: Wie funktioniert 24-Stunden-Pflege zu Hause?

Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse bietet verschiedene Leistungsarten, die die finanzielle Belastung durch die 24-Stunden-Pflege erheblich reduzieren können. Entscheidend ist dabei der zuerkannte Pflegegrad (1–5).

Pflegegeld (§ 37 SGB XI)

Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause durch Angehörige oder selbst organisierte Pflegepersonen betreut werden. Es beträgt je nach Pflegegrad:

Pflegegrad Pflegegeld (monatlich)
2 332 Euro
3 573 Euro
4 765 Euro
5 947 Euro

Das Pflegegeld kann genutzt werden, um die Kosten der Betreuungskraft teilweise zu decken.

Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)

Wer einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch nimmt, kann Pflegesachleistungen beantragen. Diese können mit der 24-Stunden-Betreuung kombiniert werden – etwa wenn ein ambulanter Dienst bestimmte Behandlungspflegen übernimmt.

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro, der für anerkannte Entlastungsleistungen eingesetzt werden kann – dazu können auch Leistungen einer zugelassenen Betreuungskraft zählen.

Kombinationsleistung

Wer Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpft, erhält anteilig Pflegegeld. Diese Kombinationsleistung ermöglicht eine flexible Nutzung beider Leistungsarten und kann die Eigenbelastung deutlich senken.

Mehr zu staatlichen Förderleistungen und wie Sie diese beantragen, erläutert unser Artikel Pflegegeld, Pflegesachleistungen & Co: Welche Förderungen gibt es?.

Zusätzliche Förderungen und steuerliche Absetzbarkeit

Neben den Leistungen der Pflegekasse gibt es weitere Möglichkeiten, die finanzielle Last zu mindern.

Steuerliche Absetzbarkeit als haushaltsnahe Dienstleistung

Kosten für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden (§ 35a EStG). Bis zu 20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro jährlich, können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

Voraussetzung: Die Zahlung erfolgt per Überweisung (kein Barzahlungsnachweis anerkannt), und die Tätigkeit findet im eigenen Haushalt statt.

Pflegebedingter Pauschbetrag

Wer eine nahestehende Person pflegt, ohne dafür eine Vergütung zu erhalten, kann den Pflegepauschbetrag beim Finanzamt geltend machen: 600 Euro bei Pflegegrad 2 oder 3, 1.800 Euro ab Pflegegrad 4.

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Wenn die reguläre Pflegeperson (z. B. ein Angehöriger) vorübergehend ausfällt oder Urlaub nimmt, kann die Pflegekasse bis zu 1.612 Euro jährlich für eine Ersatzpflegeperson übernehmen. Dieser Betrag kann unter bestimmten Bedingungen auf bis zu 3.224 Euro aufgestockt werden.

Kommunale und Landesförderungen

Einige Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Beihilfen oder Beratungsleistungen für pflegende Angehörige an. Es lohnt sich, beim örtlichen Pflegestützpunkt oder der Pflegekasse nachzufragen.

Fazit: Kosten realistisch kalkulieren und Förderungen ausschöpfen

Die tatsächlichen Kosten der 24-Stunden-Pflege hängen stark vom individuellen Pflegebedarf, dem Anbieter und den genutzten Förderleistungen ab. Wer alle verfügbaren Mittel clever kombiniert, kann die monatliche Eigenbelastung oft erheblich senken.

Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem unabhängigen Pflegeberater oder direkt von der Pflegekasse beraten, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Und vergleichen Sie mindestens drei Anbieter, bevor Sie sich entscheiden.

Wie Sie dabei seriöse von unseriösen Anbietern unterscheiden, erfahren Sie in unserem Artikel Wie erkenne ich einen seriösen Anbieter für 24-Stunden-Pflege?.

Für alle weiteren Informationen besuchen Sie 24-7stunden-pflege.de.

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